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Pflicht vor Arbeitsantritt

durch digitale Belehrungen können neue Mitarbeitende zeitnah die Beschäftigung aufnehmen

 

die Erstbelehrung wird in der Regel von den Gesundheitsämtern der Landkreise durchgeführt. Um einen Termin zu bekommen kann es u.U. ein wenig dauern, oftmals gibt es eine Warteliste. Auch für Menschen die ein Ausbildungsverhältnis beginnen, ist diese Erstbelehrung zwingend – keine Teilnahmebescheinigung – keine Arbeitsaufnahme.

Das Gesundheitszeugnis ist eigentlich eine amtliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 42, 43 IfSG. Pflicht für alle, die mit leicht verderblichen oder unverpackten Lebensmitteln arbeiten. Alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung erfolgen, damit die Erstbelehrung ihre Gültigkeit behält. Diese kann wahlweise im Betrieb, durch Dritte oder Online durchgeführt werden. Alle Folgebelehrungen müssen erfasst und dokumentiert werden.

Auch online können sich zukünftige MitarbeiterInnen schulen lassen. Ein Vorteil, die Kurse sind in vielen Landessprachen zugänglich. Es gibt Plattformen die ohne Termin rund um die Uhr, die Schulung rechtssicher anbieten. Nach Abschluss erhält der Teilnehmer ein zeitlich unbefristetes Zertifikat, welches von den zuständigen Aufsichtsbehörden anerkannt wird.